Rechtliches
Teilnahmebedingungen für offene Trainings
1. Geltungsbereich
Diese Teilnahmebedingungen gelten für offene Trainings, Seminare und Weiterbildungsveranstaltungen, die von der HOSANG CONSULTING GmbH angeboten und durchgeführt werden.
Sie gelten insbesondere für das Präsenztraining «KI für Projektleitende & PMO».
Mit der verbindlichen Anmeldung zu einem konkreten Kurstermin akzeptiert die teilnehmende Person beziehungsweise das anmeldende Unternehmen diese Teilnahmebedingungen.
Die unverbindliche Vormerkung für zukünftige Kurstermine stellt keine Kursanmeldung und keinen Vertragsabschluss dar.
2. Anmeldung und Vertragsabschluss
Die Anmeldung zu einem konkret bezeichneten Kurstermin erfolgt über das Anmeldeformular auf der Website oder über einen anderen von HOSANG CONSULTING bereitgestellten Anmeldeweg.
Die Anmeldung gilt als verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die Kursteilnahme. Die anmeldende Person beziehungsweise Organisation bleibt während 5 Arbeitstagen an dieses Angebot gebunden.
Der Vertrag kommt zustande, sobald HOSANG CONSULTING die Anmeldung bestätigt.
Die Anzahl der verfügbaren Plätze ist begrenzt. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
Kann eine Anmeldung nicht angenommen werden, informiert HOSANG CONSULTING die anmeldende Person beziehungsweise Organisation entsprechend. In diesem Fall entsteht keine Zahlungspflicht.
Die Bestätigung der Anmeldung ist von der definitiven Durchführungsbestätigung gemäss Ziffer 11 zu unterscheiden. Die definitive Durchführung eines Kurstermins hängt insbesondere vom Erreichen der kommunizierten Mindestteilnehmerzahl ab.
3. Vertragspartner bei Anmeldung durch ein Unternehmen
Meldet sich eine Person für sich selbst an, kommt der Vertrag mit dieser Person zustande.
Erfolgt die Anmeldung durch ein Unternehmen oder eine andere Organisation für eine bei ihr tätige Person, kommt der Vertrag mit dieser Organisation zustande.
Die anmeldende Organisation schuldet in diesem Fall die Kursgebühr und ist dafür verantwortlich, dass die teilnehmende Person über diese Teilnahmebedingungen informiert ist.
4. Kursgebühr
Es gilt die zum Zeitpunkt der Anmeldung auf der jeweiligen Kursseite ausgewiesene Kursgebühr.
Soweit sich das Angebot an Konsumentinnen und Konsumenten richtet, wird der tatsächlich zu bezahlende Gesamtpreis einschliesslich der gesetzlich geschuldeten Mehrwertsteuer ausgewiesen.
Wird zusätzlich ein Preis ohne Mehrwertsteuer angegeben, ist für Konsumentinnen und Konsumenten der ausgewiesene Gesamtpreis inklusive Mehrwertsteuer massgebend.
Auf der Rechnung kann die enthaltene Mehrwertsteuer separat ausgewiesen werden.
Die Kursgebühr umfasst die Leistungen, die in der jeweiligen Kursbeschreibung ausdrücklich genannt sind.
Reise-, Übernachtungs-, Verpflegungs- oder sonstige persönliche Nebenkosten sind nicht Bestandteil der Kursgebühr, sofern dies nicht ausdrücklich anders angegeben ist.
5. Rechnungsstellung und Zahlung
Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Anmeldung separat.
Die Kursgebühr ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Liegt der Kursbeginn weniger als 14 Tage nach Rechnungsstellung, ist die Rechnung spätestens vor Kursbeginn zu bezahlen.
Die auf der Rechnung angegebenen Zahlungsinformationen sind verbindlich.
6. Durchführung des Trainings
HOSANG CONSULTING führt das Training gemäss der auf der Kursseite publizierten Beschreibung durch.
Geringfügige Anpassungen des Tagesablaufs, der Reihenfolge einzelner Inhalte, der eingesetzten Übungen oder Methoden sind möglich, sofern dadurch der wesentliche Charakter und das Lernziel des Trainings nicht verändert werden.
Die Kurssprache ist Deutsch, sofern auf der Kursseite nichts anderes angegeben ist.
Teilnehmende erhalten nach dem Besuch des Trainings eine Teilnahmebestätigung.
Die auf der Website genannten Trainerinnen und Trainer sind für die jeweilige Durchführung vorgesehen.
Bei Krankheit, Unfall oder einem anderen wichtigen Verhinderungsgrund kann HOSANG CONSULTING eine fachlich geeignete Ersatzperson einsetzen, sofern dadurch eine fachlich gleichwertige Durchführung gewährleistet werden kann.
7. Stornierung durch Teilnehmende
Die teilnehmende Person beziehungsweise die anmeldende Organisation kann eine verbindliche Anmeldung jederzeit stornieren.
Die Stornierung muss schriftlich erfolgen. Eine Mitteilung per E-Mail ist ausreichend. Massgebend für die Berechnung der Frist ist der Eingang der Stornierung bei HOSANG CONSULTING.
HOSANG CONSULTING disponiert für jede Durchführung im Voraus. Insbesondere werden Schulungsräumlichkeiten verbindlich reserviert beziehungsweise angemietet, Kursunterlagen vorbereitet und Trainerkapazitäten eingeplant. Ein kurzfristig frei werdender Kursplatz kann zudem häufig nicht mehr anderweitig vergeben werden.
Da die wirtschaftliche Durchführung eines Trainings von einer bestimmten Teilnehmerzahl abhängt und kurzfristige Stornierungen die bereits getätigte Disposition unmittelbar beeinflussen können, vereinbaren die Parteien für kurzfristige Stornierungen folgende pauschalierte Entschädigung:
Bis 11 Arbeitstage vor Kursbeginn: keine Entschädigung.
10 bis 3 Arbeitstage vor Kursbeginn: 50 Prozent der Kursgebühr.
Weniger als 3 Arbeitstage vor Kursbeginn: 100 Prozent der Kursgebühr.
Bei Nichterscheinen ohne vorgängige Mitteilung: 100 Prozent der Kursgebühr.
Die Entschädigung entfällt vollständig, wenn stattdessen eine Ersatzperson gemäss Ziffer 8 benannt oder eine von HOSANG CONSULTING bestätigte kostenlose Umbuchung gemäss Ziffer 9 vorgenommen wird.
HOSANG CONSULTING kann auf die Entschädigung ganz oder teilweise verzichten, insbesondere wenn der frei gewordene Platz noch anderweitig vergeben werden kann oder eine andere für beide Seiten zumutbare Lösung gefunden wird. Ein Anspruch auf einen solchen Verzicht besteht nicht.
Als Arbeitstage gelten Montag bis Freitag. Gesetzliche Feiertage am Sitz von HOSANG CONSULTING werden nicht als Arbeitstage gezählt.
Bereits bezahlte Kursgebühren werden entsprechend diesen Regeln zurückerstattet beziehungsweise mit der geschuldeten Entschädigung verrechnet.
8. Ersatzteilnehmende
Eine angemeldete Person kann jederzeit kostenlos durch eine andere Person ersetzt werden.
Voraussetzung ist, dass die Ersatzperson die für das Training kommunizierten Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.
Der Wechsel muss HOSANG CONSULTING spätestens vor Beginn des Trainings mitgeteilt werden.
Für die Benennung einer Ersatzperson entstehen keine zusätzlichen Bearbeitungs- oder Umbuchungsgebühren.
Die Benennung einer Ersatzperson ist insbesondere auch bei Krankheit, Unfall, beruflicher Verhinderung oder anderen kurzfristigen persönlichen Verhinderungsgründen möglich.
9. Umbuchung auf einen anderen Termin
Eine Umbuchung auf einen anderen Kurstermin ist grundsätzlich kostenlos, sofern ein weiterer Termin ausgeschrieben ist, dort ein Platz frei ist und die Umbuchung die wirtschaftlich tragfähige Durchführung des ursprünglich gebuchten Termins nicht gefährdet.
Die Umbuchung muss schriftlich beantragt und von HOSANG CONSULTING bestätigt werden.
Ist zum Zeitpunkt des Antrags kein weiterer Kurstermin ausgeschrieben oder verfügbar, ist eine sofortige Umbuchung nicht möglich. In diesem Fall gilt grundsätzlich Ziffer 7.
Würde durch die Umbuchung die für die Durchführung erforderliche Mindestteilnehmerzahl des ursprünglichen Termins unterschritten, kann HOSANG CONSULTING die Umbuchung ablehnen. Dies gilt insbesondere, wenn für den ursprünglichen Termin bereits Schulungsräumlichkeiten oder andere wesentliche Leistungen verbindlich disponiert wurden.
In diesem Fall bleiben die Möglichkeiten einer Ersatzperson gemäss Ziffer 8 sowie einer individuellen Kulanzlösung vorbehalten.
Nach einer bestätigten Umbuchung gelten für den neuen Termin erneut diese Teilnahmebedingungen. Die Stornierungsfristen gemäss Ziffer 7 berechnen sich ab dem neuen Kurstermin.
10. Krankheit, Unfall und andere persönliche Verhinderungsgründe
Krankheit, Unfall, berufliche Verpflichtungen oder andere persönliche Verhinderungsgründe heben die Regelungen gemäss Ziffer 7 grundsätzlich nicht auf.
Die kostenlose Benennung einer Ersatzperson gemäss Ziffer 8 bleibt jederzeit möglich.
Eine kostenlose Umbuchung gemäss Ziffer 9 ist möglich, sofern ein geeigneter Ersatztermin verfügbar ist und die Umbuchung die wirtschaftlich tragfähige Durchführung des ursprünglich gebuchten Termins nicht gefährdet.
Ist weder eine Umbuchung noch die Benennung einer Ersatzperson möglich, kann HOSANG CONSULTING bei nachgewiesener Krankheit, Unfall oder einem vergleichbaren besonderen Härtefall im Einzelfall auf die Entschädigung gemäss Ziffer 7 ganz oder teilweise verzichten oder eine Gutschrift für eine spätere Durchführung anbieten.
Ein Anspruch auf eine solche Kulanzleistung besteht nicht.
HOSANG CONSULTING bemüht sich in begründeten Härtefällen um eine für beide Seiten angemessene Lösung.
11. Mindestteilnehmerzahl, Durchführungsbestätigung, Absage oder Verschiebung
Mindestteilnehmerzahl
Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 6 Personen, sofern auf der jeweiligen Kursseite nichts anderes angegeben ist.
Die Mindestteilnehmerzahl dient dazu, eine fachlich und wirtschaftlich sinnvolle Durchführung des Trainings sicherzustellen.
Definitive Durchführungsbestätigung
HOSANG CONSULTING entscheidet spätestens 8 Arbeitstage vor Kursbeginn, ob die erforderliche Mindestteilnehmerzahl erreicht ist und der Kurs definitiv durchgeführt wird.
Die angemeldeten Personen werden über die definitive Durchführung informiert.
HOSANG CONSULTING kann die definitive Durchführung bereits früher bestätigen, wenn die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Sobald HOSANG CONSULTING die definitive Durchführung bestätigt hat, wird das Training nicht mehr allein deshalb abgesagt, weil sich die Teilnehmerzahl infolge späterer Stornierungen oder persönlicher Verhinderungen einzelner Teilnehmender wieder unter die Mindestteilnehmerzahl reduziert.
Die Stornierungsregelungen für Teilnehmende gemäss Ziffer 7 bleiben davon unberührt.
Absage wegen Unterschreitens der Mindestteilnehmerzahl
Ist die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann HOSANG CONSULTING das Training absagen.
Eine Absage allein wegen Unterschreitens der Mindestteilnehmerzahl erfolgt spätestens 8 Arbeitstage vor Kursbeginn.
Bereits bezahlte Kursgebühren werden in diesem Fall vollständig zurückerstattet.
Alternativ kann die teilnehmende Person auf Wunsch kostenlos auf einen anderen verfügbaren Kurstermin umbuchen.
Weitergehende Kosten, insbesondere Reise-, Transport-, Hotel-, Übernachtungs-, Verpflegungs-, Arbeitsausfall-, Umbuchungs- oder Stornierungskosten Dritter, werden nicht übernommen, soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
Absage oder Verschiebung aus anderen wichtigen Gründen
Auch nach einer definitiven Durchführungsbestätigung kann eine Absage oder Verschiebung aus einem wichtigen Grund erforderlich werden, der eine ordnungsgemässe Durchführung unmöglich oder unzumutbar macht.
Wichtige Gründe können insbesondere sein:
- Krankheit oder Unfall einer für die Durchführung wesentlichen Person, sofern keine fachlich geeignete Ersatzperson verfügbar ist;
- der unvorhersehbare kurzfristige Ausfall der Schulungsräumlichkeiten;
- erhebliche technische oder organisatorische Störungen;
- behördliche Anordnungen;
- Ereignisse höherer Gewalt;
- oder andere aussergewöhnliche Umstände, die ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs von HOSANG CONSULTING liegen.
HOSANG CONSULTING informiert die angemeldeten Personen in diesen Fällen so früh wie möglich.
Folgen einer Absage
Wird ein Training durch HOSANG CONSULTING abgesagt, werden bereits bezahlte Kursgebühren vollständig zurückerstattet.
Alternativ kann die teilnehmende Person auf Wunsch kostenlos auf einen anderen verfügbaren Kurstermin umbuchen.
Dies gilt auch bei einer kurzfristigen Absage.
Darüber hinaus übernimmt HOSANG CONSULTING grundsätzlich keine Kosten, welche im Zusammenhang mit der geplanten Kursteilnahme entstanden sind, insbesondere:
- Reise- und Transportkosten;
- Hotel- und Übernachtungskosten;
- Verpflegungskosten;
- Arbeits- oder Verdienstausfall;
- Umbuchungs- oder Stornierungskosten Dritter;
- sowie sonstige Neben- oder Folgekosten.
Weitergehende Ansprüche aufgrund einer Absage sind ausgeschlossen, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
Verschiebung des Trainings
Wird ein Training auf einen anderen Termin verschoben, kann die teilnehmende Person wählen zwischen:
- einer kostenlosen Übertragung der Anmeldung auf den neuen Termin;
- einer kostenlosen Umbuchung auf einen anderen verfügbaren Termin;
- oder der vollständigen Rückerstattung einer bereits bezahlten Kursgebühr.
Auch bei einer Verschiebung werden darüber hinausgehende Reise-, Übernachtungs-, Arbeitsausfall- oder sonstige Nebenkosten nicht übernommen, soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
Reise- und Hotelbuchungen
Teilnehmenden wird empfohlen, Reise- oder Übernachtungsleistungen bis zur definitiven Durchführungsbestätigung nur mit angemessenen Stornierungs- oder Umbuchungsmöglichkeiten zu buchen.
Nicht stornierbare oder nur gegen hohe Gebühren stornierbare Reise- und Übernachtungsleistungen erfolgen auf eigenes Risiko der teilnehmenden Person.
12. Kursort
Der konkrete Veranstaltungsort wird den angemeldeten Personen rechtzeitig vor dem Training mitgeteilt.
Ist auf der Kursseite zunächst lediglich Zürich als Veranstaltungsort angegeben, kann der konkrete Schulungsort innerhalb des Raums Zürich nachträglich festgelegt werden.
Eine Änderung des konkreten Veranstaltungsortes innerhalb desselben geografischen Gebiets stellt keine Kursabsage oder Verschiebung dar, sofern die Erreichbarkeit für die Teilnehmenden zumutbar bleibt.
13. Eigene Geräte und KI-Lösungen
Für Trainings, bei denen die Arbeit mit der eigenen technischen Umgebung vorgesehen ist, bringen die Teilnehmenden die in der Kursbeschreibung genannten Geräte, Zugänge und Anwendungen selbst mit.
Die Teilnehmenden sind selbst dafür verantwortlich, dass sie über die erforderlichen Zugriffsrechte, Benutzerkonten und gegebenenfalls notwendigen Lizenzen verfügen.
HOSANG CONSULTING kann vor dem Training technische Hinweise oder einen vorbereitenden Check zur Verfügung stellen.
Kann eine teilnehmende Person aufgrund fehlender, gesperrter oder nicht funktionierender eigener Geräte, Konten oder Zugänge bestimmte Übungen nicht vollständig durchführen, entsteht daraus grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr, sofern die technischen Voraussetzungen vorgängig klar kommuniziert wurden.
14. Umgang mit Daten und vertraulichen Informationen
Im Training sollen keine vertraulichen, besonders schützenswerten oder anderweitig nicht zur Verarbeitung freigegebenen Unternehmens- oder Personendaten verwendet werden.
Die Teilnehmenden sind dafür verantwortlich, nur Informationen und Daten in KI-Systeme oder andere Anwendungen einzugeben, zu deren Nutzung und Verarbeitung sie berechtigt sind.
HOSANG CONSULTING übernimmt keine Verantwortung für Inhalte oder Daten, welche Teilnehmende eigenständig in ihre eigenen Systeme, Benutzerkonten oder KI-Anwendungen eingeben.
Die im Training vermittelten Hinweise zu Datenschutz, Governance, Informationssicherheit und sicherem KI-Einsatz ersetzen keine individuelle rechtliche, datenschutzrechtliche oder sicherheitstechnische Beratung.
15. Kursunterlagen und geistiges Eigentum
Von HOSANG CONSULTING oder den beteiligten Trainerinnen und Trainern zur Verfügung gestellte Kursunterlagen, Präsentationen, Vorlagen, Modelle, Übungen und sonstige Materialien dürfen von den Teilnehmenden für den eigenen beruflichen Gebrauch verwendet werden, sofern nichts anderes angegeben ist.
Ohne vorgängige schriftliche Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers nicht gestattet sind insbesondere:
- die öffentliche Veröffentlichung;
- die Weitergabe an Dritte ausserhalb des eigenen betrieblichen Gebrauchs;
- der Weiterverkauf;
- die kommerzielle Vervielfältigung;
- sowie die Nutzung der Materialien zur Durchführung eigener Trainings oder Schulungsangebote.
Die Rechte an eigenen Unterlagen, Daten und Arbeitsergebnissen der Teilnehmenden verbleiben bei den jeweiligen Rechteinhabern.
16. Foto-, Video- und Tonaufnahmen
Foto-, Video- oder Tonaufnahmen des Trainings durch Teilnehmende sind nur mit vorgängiger Zustimmung von HOSANG CONSULTING sowie der jeweils betroffenen Personen zulässig.
HOSANG CONSULTING erstellt keine personenbezogenen Foto-, Video- oder Tonaufnahmen für Marketingzwecke ohne entsprechende vorgängige Information und, soweit erforderlich, Zustimmung der betroffenen Personen.
17. Verhalten im Training und Ausschluss
Die Teilnehmenden halten sich an die Hausordnung der jeweiligen Schulungsräumlichkeiten sowie an die Anweisungen der Trainerinnen und Trainer.
HOSANG CONSULTING kann eine Person von der weiteren Teilnahme ausschliessen, wenn sie den Ablauf des Trainings trotz vorgängiger Ermahnung erheblich stört, andere Teilnehmende belästigt, deren Sicherheit oder Persönlichkeitsrechte beeinträchtigt oder gegen die Hausordnung verstösst.
Bei schwerwiegendem Fehlverhalten kann ein sofortiger Ausschluss auch ohne vorgängige Ermahnung zulässig sein, wenn eine Fortsetzung der Teilnahme für HOSANG CONSULTING oder andere Teilnehmende nicht zumutbar ist.
Im Falle eines berechtigten Ausschlusses besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr.
18. Lernerfolg und Verantwortung
HOSANG CONSULTING vermittelt Wissen, Methoden, Vorgehensweisen und praktische Anwendungsmöglichkeiten nach bestem fachlichem Wissen.
Ein bestimmter wirtschaftlicher, beruflicher, organisatorischer oder projektbezogener Erfolg wird nicht geschuldet.
Insbesondere übernimmt HOSANG CONSULTING keine Gewähr dafür, dass durch den Einsatz bestimmter Methoden, Vorgehensweisen oder KI-Lösungen ein bestimmtes Ergebnis erreicht wird.
Die Teilnehmenden bleiben für ihre fachlichen, organisatorischen und geschäftlichen Entscheidungen sowie für die Nutzung von KI-Systemen und deren Ergebnissen selbst verantwortlich.
19. Haftung
HOSANG CONSULTING erbringt die vereinbarten Leistungen mit angemessener fachlicher Sorgfalt.
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von HOSANG CONSULTING für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
Soweit gesetzlich zulässig, ist ebenfalls die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen. Dazu gehören insbesondere entgangener Gewinn, Arbeits- oder Produktionsausfall, Datenverlust sowie Ansprüche Dritter.
Soweit eine Haftung gesetzlich beschränkt werden darf und HOSANG CONSULTING dennoch haftet, ist die Haftung auf die für das betreffende Training bezahlte Kursgebühr beschränkt.
Für Schäden aus der Nutzung eigener Geräte, Software, Benutzerkonten, KI-Systeme oder externer Dienste haftet HOSANG CONSULTING nicht, soweit der Schaden nicht von HOSANG CONSULTING zu vertreten ist.
HOSANG CONSULTING haftet nicht für technische Störungen oder die Nichtverfügbarkeit von Diensten Dritter, auf welche HOSANG CONSULTING keinen zumutbaren Einfluss hat.
Für den Verlust oder die Beschädigung persönlicher Gegenstände in den Schulungsräumlichkeiten wird keine Haftung übernommen, soweit HOSANG CONSULTING den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat.
Die Haftung für Hilfspersonen wird im gesetzlich zulässigen Rahmen beschränkt beziehungsweise wegbedungen.
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit eine Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden darf.
Insbesondere bleibt eine gesetzlich zwingende Haftung für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden unberührt.
20. Datenschutz
Personendaten, die im Zusammenhang mit der Anmeldung, Durchführung, Administration oder Kontaktaufnahme bearbeitet werden, werden gemäss der Datenschutzerklärung von HOSANG CONSULTING behandelt.
Die aktuelle Datenschutzerklärung ist abrufbar unter: https://hosang-consulting.com/datenschutz
Eine verbindliche Anmeldung für einen konkreten Kurstermin und eine unverbindliche Vormerkung für zukünftige Termine werden als unterschiedliche Vorgänge behandelt.
21. Unverbindliche Vormerkung für weitere Termine
Wird im Formular die Option «Keiner der Termine passt» gewählt, handelt es sich ausschliesslich um eine unverbindliche Interessensbekundung.
Dadurch entsteht:
- keine Kursbuchung;
- kein Vertrag über eine Kursteilnahme;
- keine Zahlungsverpflichtung;
- keine Stornierungsverpflichtung;
- und keine Verpflichtung zur späteren Anmeldung.
HOSANG CONSULTING darf die angegebenen Kontaktdaten dazu verwenden, die betreffende Person über weitere Durchführungen dieses Trainings zu informieren.
Die Person kann diese Information jederzeit und ohne Kosten abbestellen. Jede entsprechende Nachricht enthält eine Abmeldemöglichkeit.
Für die spätere Teilnahme an einem konkreten Kurstermin ist eine separate verbindliche Anmeldung erforderlich.
22. Verrechnung und Abtretung
Eine Verrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese von HOSANG CONSULTING anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis an Dritte bedarf der vorgängigen Zustimmung von HOSANG CONSULTING.
Die kostenlose Benennung einer Ersatzperson gemäss Ziffer 8 bleibt ausdrücklich vorbehalten.
23. Änderungen dieser Teilnahmebedingungen
Für eine konkrete Kursanmeldung gelten grundsätzlich die Teilnahmebedingungen in derjenigen Fassung, die zum Zeitpunkt der Anmeldung akzeptiert wurde.
HOSANG CONSULTING kann diese Teilnahmebedingungen für zukünftige Anmeldungen ändern oder ergänzen.
Eine spätere Änderung wirkt sich nicht rückwirkend auf bereits bestehende Vertragsverhältnisse aus, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird oder eine Änderung gesetzlich erforderlich ist.
24. Nebenabreden und Teilnichtigkeit
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen zu einer konkreten Kursanmeldung bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Bestätigung durch HOSANG CONSULTING.
Eine Bestätigung per E-Mail ist ausreichend.
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon grundsätzlich unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung treten die anwendbaren gesetzlichen Regelungen.
25. Anwendbares Recht
Es gilt Schweizer Recht.
Zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere zwingende Bestimmungen des Konsumentenschutzes, bleiben vorbehalten.
26. Gerichtsstand
Für Streitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis mit HOSANG CONSULTING gelten die nach Schweizer Recht zuständigen Gerichte.
Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung rechtlich zulässig ist, befindet sich der Gerichtsstand am Sitz der HOSANG CONSULTING GmbH.
Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
27. Kontakt
Fragen zu Anmeldung, Rechnung, Umbuchung, Stornierung oder Durchführung können gerichtet werden an:
Stand: August 2026