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Denkraum

Nach der Sitzung wird Klartext gesprochen. Warum nicht währenddessen?

Ein Beispiel: Nach der Sitzung wird offen über die Schwierigkeiten gesprochen. Während der Sitzung blieben dieselben Bedenken unausgesprochen.

Das Beispiel ist kein beschriebener Einzelfall. Es zeigt eine Differenz, die sich beobachten lässt. Warum Menschen geschwiegen haben, erklärt sie noch nicht.

Mögliche Erklärungen

Der Moment war nicht erkennbar: Vielleicht gab es keinen Zeitpunkt, an dem ein Hinweis hineinpasste, oder die Sitzung war so getaktet, dass für Einwände kein Raum blieb.

Frühere Hinweise wurden abgewertet: Vielleicht hat jemand schon einmal etwas angesprochen und die Erfahrung gemacht, dass der Hinweis abgetan oder gegen die Person gewendet wurde.

Unklar ist, wer etwas verändern könnte: Wer nicht weiss, wer zuständig ist, spricht ein Problem oft gar nicht an.

Die Einschätzung ist unterschiedlich: Es kann auch sein, dass Beteiligte gar nicht gleich beurteilen, ob überhaupt ein Problem vorliegt.

Jede dieser Erklärungen ist möglich. Welche zutrifft, lässt sich nur im konkreten Fall prüfen.

Beobachtung und Deutung trennen

Hilfreich ist, eine konkrete Beobachtung von ihrer Deutung zu trennen. Eine Zusage wurde zweimal verschoben: Das lässt sich prüfen. Die Behauptung, jemand nehme seine Verantwortung nicht ernst, unterstellt dagegen bereits eine Ursache.

Eine besprechbare Frage wäre: Welche Voraussetzung fehlt, damit die Zusage eingehalten werden kann? Damit wird ein Sachverhalt zur gemeinsamen Prüfung geöffnet, ohne eine Person vorschnell festzulegen.

Wie auf einen unbequemen Hinweis reagiert wird

Führung zeigt sich hier auch darin, wie auf einen unbequemen Hinweis reagiert wird. Wird zunächst geprüft oder sofort verteidigt? Daraus können Beteiligte ableiten, ob Widerspruch im nächsten Gespräch erwünscht ist.

Nicht jede Beobachtung verlangt eine öffentliche Aussprache

Beziehung, Rolle und ein geeigneter Rahmen gehören zur Abwägung. Manches gehört in ein Gespräch unter vier Augen, manches in die Sitzung. Nicht jede persönliche Einschätzung muss angesprochen werden. Relevante Risiken brauchen jedoch einen geeigneten Meldeweg.

Die weiterführende Frage lautet deshalb: Was müsste gegeben sein, damit ein solcher Hinweis in unserer Sitzung besprochen werden kann?

Was ist belegt? Ob Bedenken nach der Sitzung, aber nicht in der Sitzung geäussert wurden, lässt sich im konkreten Fall beobachten. Was ist eine Hypothese? Warum das so ist. Eine hilfreiche Frage lautet zuerst, unter welchen Bedingungen ein Hinweis möglich wird, und erst danach, wer ihn hätte äussern sollen.

Weiterdenken: Mehr zum Thema finden Sie unter Zusammenarbeit und Führung und im Buch in Kapitel 12 «Entscheidungskultur». Wenn es in Ihrem Betrieb um die Frage geht, wie sich unbequeme Hinweise besprechbar machen lassen, begleitet Coaching und Befähigung diesen Weg. Eine verwandte Frage aus dem Alltag behandelt der Beitrag zum Mundgeruch.

Einordnung: Die genannten Erklärungen sind mögliche Ursachen, keine statistische Aussage und keine Diagnose einer Organisation. Der Beitrag ist eine praktische Reflexionshilfe.

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